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Egon Schiele

Bildnis Wally Neuzil

  • Technik:

    Öl auf Holz

  • Datierung: 1912

  • Provenienz:

    Dieses Gemälde ('Bildnis Wally' von Egon Schiele) war persönliches Eigentum von Lea Bondi Jaray, einer jüdischen Kunsthändlerin in Wien, die 1939 nach London floh, wo sie 1969 verstarb. Das Gemälde wurde 1998-2010 Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in New York City, nachdem es das Leopold Museum 1997 als Teil einer Ausstellung von Schieles Werken aus der Sammlung des Leopold Museums dem Museum of Modern Art in New York (MoMA) geliehen hatte.

    Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika strengte 1999 eine zivilrechtliche Einziehungsklage in New York an und behauptete, dass das Gemälde seinerzeit während der nationalsozialistischen Zeit von einem Nazi namens Friedrich Welz von Lea Bondi Jaray gestohlen und 1997 unter Verletzung von US-Recht vom Leopold Museum eingeführt worden sei. Der Nachlass von Lea Bondi Jaray machte im Rahmen des Verfahrens einen Anspruch auf das Gemälde geltend; und die US-Regierung erklärte sich damit einverstanden, dass man nach Einziehung des Gemäldes alle Eigentumsrechte hieran an den Nachlass übertragen werde.

    Auf Grundlage des Beweismaterials, das im Rahmen dieser Sache vorgelegt wurde, kam die Lokalabteilung des Bundesgerichts (United States District Court) in New York 2009 zu dem Schluss, dass das Gemälde persönliches Eigentum von Lea Bondi Jaray sei und dass Friedrich Welz, der ein Mitglied und Kollaborateur der Nazi-Partei gewesen war, sich das Werk im Wien der späten 1930er Jahre widerrechtlich angeeignet habe. Das Gericht stellte fest, dass das Gemälde nach dem Krieg von Welz durch die US-Streitkräfte in Österreich konfisziert und 1947 zusammen mit anderen Gemälden, die Welz von Dr. Heinrich Rieger erhalten hatte, einem jüdischen Kunstsammler, der dem Holocaust seinerzeit zum Opfer gefallen war, an das österreichische Bundesdenkmalamt (BDA) übergeben worden war.

    1950 übergab das Bundesdenkmalamt Kunstwerke an einen Vertreter der Rieger-Erben, so auch das besagte Gemälde. Im späteren Verlauf des Jahres verkauften die Rieger-Erben ihre Werke an die Österreichische Galerie ('Belvedere'), wobei das Gemälde Teil des Lieferumfangs war. 1954 kam ein Geschäft zwischen dem Belvedere und Dr. Rudolf Leopold zustande, bei dem Dr. Rudolf Leopold das Gemälde erwarb. 1994 überließ Dr. Leopold das Gemälde dem Leopold Museum. Im Anschluss an die gerichtliche Feststellung dieser Streitpunkte, wurde die Sache 2010 von der US-Regierung, dem Nachlass und dem Leopold Museum endgültig beigelegt. Das Leopold Museum erklärte sich bereit, dem Nachlass einen erheblichen Betrag zu bezahlen; im Gegenzug ist der Nachlass dazu verpflichtet, den Besitzanspruch auf das Gemälde zugunsten des Leopold Museums aufzugeben. Die US-Regierung verpflichtete sich, die Einziehungsklage abzuweisen und das Gemälde an das Leopold Museum freizugeben.

    Case 1:99-cv-09940-LAP Document 32 Filed 07/202010 ("Stipulation and Order of Settlement and Discontinuance")

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